Die Stadt Lingen beabsichtigt eine Änderung des Bebauungsplanes Nr 140 für das Baugebiet “Festplatz/Markt- und Messehallen”.
Geplante Änderungen des Bebauungsplanes :
• Anpassung des Verlaufs der Straßenverkehrsflächen der Darmer Hafenstraße
sowie der Zufahrten zu den Emslandhallen und dem Festplatzgelände in der
Planzeichnung auf der Grundlage der aktuellen Liegenschaftskarte
• Differenzierte Darstellung der bestehenden Grünflächen einschließlich des vorhandenen
Baumbestandes
• Aufhebung der ursprünglichen Straßenverkehrsfläche der Darmer Hafenstraße
am Westrand des Plangebietes und gleichzeitige Korrektur der Sondergebietsfläche
SO 3 (Festplatz) und der öffentlichen Grünfläche Zweckbestimmung
Parkanlage
• Verschiebung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Fußweg -
im nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes nach Nordosten
• Neuausweisung des bestehenden Parkplatzes zwischen Darmer Hafenstraße
und den Emslandhallen als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung -
Parkplatz……….
Verkehrliche Anbindung
Die Verkehrsanbindung der im Geltungsbereich befindlichen Sondergebietsfläche
SO 3 – Festplatz (sowie auch der östlich angrenzenden Sondergebietsflächen) und
der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung – Parkplatz erfolgt in erster
Linie über die unmittelbar nördlich an das Plangebiet angrenzende Lindenstraße.
Außerdem ist das Plangebiet über den südlichen Teil der Darmer Hafenstraße mit
der Schüttorfer Straße und der Straße Zwischen den Brücken verbunden. Über dieses
innerstädtische Haupterschließungsstraßensystem wird der Änderungsbereich
an das regionale und überregionale Straßennetz angebunden.
Straßenverkehrsflächen
Im Ursprungsplan war der Verlauf der Darmer Hafenstraße im Westen eines von
Norden nach Süden verlaufenden Grünstreifens geplant. Um die Verkehrsabläufe vor
allem im Zusammenhang mit dem Besucher- und Anlieferungsverkehr der Emslandhallen
und der Verladerampe der Deutschen Bahn AG zu verbessern, wurde beim
Ausbau der Darmer Hafenstraße von dieser geplanten Verkehrsführung abgewichen
und diese Straße nach Osten verlegt. Durch diese Maßnahme konnten sowohl der
Parkplatz vor den Emslandhallen, als auch die Verladerampe im Süden der Halle unmittelbar
von der Darmer Hafenstraße erschlossen werden, so dass der Verkehrsfluss
bei Veranstaltungen oder bei Be- und Entladevorgängen entlang der Gleisanlagen
verbessert werden konnte.
Daher wird nunmehr in der 2. Änderung des Bebauungsplanes der tatsächliche
Straßenausbau in die Planzeichnung übernommen. Die Straßenverkehrsflächen
werden somit an die Ergebnisse der Neuvermessung im gesamten Änderungsbereich
angepasst.………….
Quelle : Stadt Lingen Ems
Bebauungsplan Nr. 140 – Änderung Nr. 2 nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Baugebiet :„Festplatz/Markt- und Messehallen“Begründung


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