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Satzung

§1 Name und Sitz
Die Bürgerinitiative (BI) führt den Namen ARENAWAHN LINGEN.
Postanschrift: Kornelia Spielmanns, Honigweg 8, 49811 Lingen (Ems)
Die BI verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 2 Zweck und Ziel
1. Zweck der BI ist die Förderung des Umweltschutzes. Wir engagieren uns und fordern
einen verantwortungsvollen Umgang mit Menschen, Tieren, Natur und Umwelt,
insbesondere im Hinblick auf den geplanten Bau einer Großraumhalle von 3500 bis
7000 Plätzen an dem hierfür gewählten Standort nahe dem Wohnpark Gauerbach. Die
BI lehnt diese geplante Halle ab.
2. Die BI wird im Sinne dieser Zweckerfüllung Öffentlichkeitsarbeit leisten und insoweit
Publikationen und Erklärungen herausgeben.
3. Die BI ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der BI. Mittel des Vereins
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der BI fremd sind oder durch
eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
6. Alle Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
7. Bei Auflösung der BI oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der
BI an den Kinderschutzbund in Lingen, der es ausschließlich und unmittelbar für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 3 Eintritt von Mitgliedern
Mitglied der BI können natürliche und juristische Personen werden.
§ 4 Austritt von Mitgliedern
Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des
Vorstands austreten.
§ 5 Ausschluss von Mitgliedern
Ein Mitglied der BI kann ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die
Interessen der BI verletzt .Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung mit ¾
Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
§ 6 Mitgliedsbeitag
Es wird z.Zt. kein Mitgliedsbeitrag erhoben.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der stellvertretenen Vorsitzenden
und ersten Sprecher, dem zweiten Sprecher, der ersten Schriftführerin und dem zweiten
Schriftführer und Web-Master, dem/der Schatzmeister/in und den Beisitzern. -2-
Der Vorstand wird von den Mitgliedern für die Dauer von 1 Jahr gewählt, bleibt jedoch auch
nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist zur
Vertretung der BI allein berechtigt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand
ein Ersatzmitglied aus den Reihen der Vereinsmitglieder für die restliche Amtsdauer des
Ausgeschiedenen.
Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist möglich.
§ 8
Die BI gibt sich eine Geschäftsordnung
§ 9 Mitgliederversammlungen
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Außerordentliche
Mitgliederversammlungen, wenn dies im Interesse der BI erforderlich ist.
§ 10 Einberufung von Mitgliederversammlungen
Mitgliederversammlungen werden von der/dem Vorsitzenden, bei dessen/deren Verhinderung
von dem/der stellvertretenden Vorsitzenden durch einfachen Brief oder E-Mail einberufen.
§ 11 Ablauf von Mitgliederversammlungen
Die Versammlung wird von dem/der Vorsitzenden geleitet, bei Verhinderung von dem/der
stellvertretenden Vorsitzenden.
Zum Ausschluss von Mitgliedern und zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von ¾ der
abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen, – auf
Antrag schriftlich.
§ 12 Beschlüsse
Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung, sowie der
Abstimmung in der Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist von dem/der
Schriftführer/in zu unterschreiben.
Lingen, den 9. Juni 2009
Kornelia Spielmanns, 1. Vors.
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